Tätigkeitsfeld Baurecht
Aus langjähriger Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Unternehmen oder Handwerkern im Baubereich sind mir die dort immer wieder vorkommenden Streitthemen bestens bekannt.
Es geht dabei nicht nur um die rechtliche Situation sondern oft um bautechnische Fragen (z.B. Mangel oder kein Mangel), denen mein Interesse von jeher gilt.
vorbeugende Beratung:
- Erstellung von Vertragstexten nach Interessenslage des Verwenders
- Prüfung von Risiken und Schwachstellen bei vorhandenen Verträgen
- Beratung zum Herangehen an Projekte und zur geeigneten Vorgehensweise
ausführungsbegleitende Beratung:
- während laufender Bauvorhaben oder bei der Ausführung von Handwerker-
aufträgen geht es nicht nur um die baufachliche Qualität, sondern auch darum,
sich „rechtlich" richtig zu verhalten.
Fehler oder Versäumnisse in dieser Phase sind oft später nicht mehr zu
korrigieren.
außergerichtliche Streitklärung in jeder Phase von Bauleistungen
- ob es um unvollständige, falsche oder mangelhafte Leistungen, um die
Einhaltung der Pläne und Vorstellungen der Vertragsparteien oder um
rechtzeitige und vollständige Erbringung anstehender Zahlungen geht.
Meistens kann durch fachkundige Unterstützung ein Lösungsweg gefunden
werden, der allseits zufrieden stellt und auch wirtschaftlich tragbar ist.
Die für diese Tätigkeiten anfallenden Kosten und Gebühren sind immer gut
angelegt und „unter dem Strich" in praktisch jedem Fall günstiger als
(möglicherweise) lang andauernde Prozesse.
Gerichtliche Verfahren:
Stellt sich dennoch die Frage, ob gerichtliche Hilfe notwendig ist, geht es um die
Auswahl des sachlich wie wirtschaftlich richtigen Weges.
Ob
- selbstständiges Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren),
- gerichtliches Mahnverfahren oder
- Klage
das muss je nach Sachlage und individuellem Interesse in jedem Einzelfall
entschieden werden.
Dabei zeige ich die Vor- und Nachteile auf und wähle mit Ihnen gemeinsam
die angezeigte Vorgehensweise aus.